+++ GESCHAFFT ! +++
Dank Ihrer Spende haben wir das Sammelziel von 30'000 Franken erreicht - herzlichen Dank!
Jetzt kann das Bundesgericht unsere Kern-Frage beantworten: Dürfen sich die Behörden um den Lärmschutz drücken, weil sie schon vor 20 Jahren nichts gemacht haben? Sollte die Klage vom Bundesgericht gutgeheissen werden, hätte das Präjudizwirkung für alle «Papiersanierungen» in der Schweiz - und Zehntausende von lärmgeplagten Anwohnern könnten eine Widererwägung der bisherigen (Pseudo-)Lärmsanierung verlangen.
Der Gang ans Bundesgericht wird nur dank Ihnen als Spenderin oder Spender möglich. Danke! Die Beschwerde ans Bundesgericht wurde am 14. Oktober 2020 fristgerecht eingereicht. Jetzt heisst es: abwarten.
Nebst zahlreichen Privatpersonen* - Anwohner, Hauseigentümer, Lärmgeplagte, Sympathisanten – aus dem Raum Kriens und der ganzen Schweiz von Genf bis Vaduz haben auch folgende Organisationen die Sammlung mit grosszügigen Spenden unterstützt:
VCS-Sektion Luzern
VCS-Sektion Ob- und Nidwalden
VCS-Sektion Solothurn
VCS-Sektion Zug
VCS-Sektion Bern
VCS-Sektion Liechtenstein VCL
Quartierverein Hirschmatt-Neustadt, Luzern
Montage-Partner GmbH, Luzern
Velociped, Kriens
SP Kriens
Kostgeberei, Luzern
Roel Tubée
Jörg Spörri
*Sie haben als Privatperson gespendet und möchten auf der Webseite namentlich erwähnt werden? Bitte teilen Sie uns das per Mail unter info@laermschutz-luzern.ch mit.
Der Kanton Luzern, und nicht nur er, sträubt sich, den gesetzlich geforderten Lärmschutz an den Kantonsstrassen effektiv umzusetzen. Statt die Anwohner vor Lärm zu schützen macht er nur Pseudo-Sanierungen auf Papier (hier erklärt der "Kassensturz", was eine Papiersanierung ist), der Lärm bleibt gleich, zu Lasten der Gesundheit der Menschen im Kanton Luzern. Jetzt soll das Bundesgericht entscheiden, ob das rechtens ist.
In nur einer Woche haben wir das Spendenziel von 30'000 fast erreicht. Sie möchten mithelfen, den Fehlbetrag zusammen zu bringen? Dann freuen wir uns auf Ihren Beitrag.
Initiant und Kläger ist Dominik Hertach (als Privatperson), Anwohner an der Luzernerstrasse in Kriens und Geschäftsführer des VCS Luzern. Juristisch betreut wird der Fall vom Anwaltsbüro ettlersuter und begleitet von Daniel Brunner, Zug. Brunner erwirkte, in Zusammenarbeit mit Dr. Peter Ettler (Präsident Lärmliga Schweiz) und Martin Looser (Vorstand Lärmliga Schweiz), beide vom Büro ettlersuter, die wegweisenden Bundesgerichtsurteile zu Tempo 30 auf Hauptstrassen und als Lärmschutzmassnahme.
Aktueller Stand der Spenden
24. September 2020: 5'525 Franken - Start
25. September 2020: 12'265 Franken
26. September 2020: 14'265 Franken
27. September 2020: 15'265 Franken
28. September 2020: 21'615 Franken
29. September 2020: 24'185 Franken
30. September 2020: 24'390 Franken
1. Oktober 2020: 26'500 Franken
2. Oktober 2020: 28'950 Franken
10. November 2020: 30'250 Franken
Seit Jahrzehnten unternimmt der Kanton Luzern fast nichts, um den übermässigen Lärm an Kantonsstrassen effektiv zu senken, obwohl der Lärm vielerorts weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegt. Das Bau- und Umweltdepartement bedient sich dabei eines juristischen Tricks: Es negiert mögliche Lärmschutzmassnahmen und befreit sich anschliessend mit so genannten "Erleichterungen" von der Pflicht, den Lärm tatsächlich zu senken. Weil diese "Lärmsanierung" nur auf Papier stattfindet, werden diese Schein-Sanierungen auch "Papiersanierungen" genannt. Geschützt wird damit kein einziger Lärmbetroffener.
Nun soll sich das Bundesgericht dem Fall annehmen – vorausgesetzt, das Geld für den Prozess kommt zusammen.
Sollte der Fall «Papiersanierung Luzernerstrasse» vor Bundesgericht Erfolg haben, hätte er nationale Ausstrahlung. Das mit dem Fall beauftragte und in Sachen Lärmschutzfragen renommierte Anwaltsbüro ettlersuter aus Zürich schreibt dazu: «Ein gutheissender Entscheid des Bundesgerichts hätte Präjudizwirkung für die Vielzahl so genannter <Papiersanierungen>, indem gewährte Erleichterungen widerrufen und auf nachträchliche Sanierungsmassnahmen verlangt werden könnte.»
Wer den bisherigen Prozessverlauf im Detail nachlesen möchte: Hier geht es zur Beschwerde und dem Urteil des Kantonsgerichts
Der juristische Trick, aus politischen oder Kosten-Gründen die Strassen standardmässig nur auf dem Papier gegen Lärm zu "sanieren", ist leider weit verbreitet. Im Kanton Luzern leiden gemäss Dienststelle Umwelt und Energie rund 70'000 Personen an Lärmwerten über den gesetzlichen Grenzen. Und dies, obwohl der Kanton Luzern behauptet, die Lärmsanierungen auf dem Kantonsstrassennetz sei "fast" abgeschlossen. Gesamtschweizerisch sind rund eine Million Menschen betroffen.
Der Kassensturz zeigte 2019 auf, was es mit diesen "Papiersanierungen" auf sich hat.
Über eine Million Menschen in der Schweiz leiden dauerhaft unter übermässigem Strassenlärm. Seit Ende März 2018 hätten die Kantone und Gemeinden ihre Strassen eigentlich saniert haben müssen – was aber nur die wenigsten geschafft haben. Dabei ist Strassenlärm nicht einfach lästig, sondern eine reale Bedrohung für die Gesundheit. Die Sendung «Puls» von SRF zeigt die Dimensionen.
23. 9. 2020 - Luzernerzeitung im Print und online:
23. 9. 2020 - Zentralplus online:
https://www.zentralplus.ch/bundesgericht-soll-sich-mit-krienser-laermschutz-befassen-1898189/
23. 9. 2020 - Pilatustoday online:
https://www.pilatustoday.ch/zentralschweiz/krienser-will-wegen-laerm-vors-bundesgericht-139249855
23. 9. 2020 - Regionaljournal SRF Zentralschweiz:
(ab Minute 1:42)
24. 9. 2020 - Tele1:
2. 10. 2020 - Regionaljournal SRF Zentralschweiz:
2.10.2020 - Luzernerzeitung online:
2.10.2020 - Zentralplus:
https://www.zentralplus.ch/frage-um-laermschutz-von-kriens-geht-ans-bundesgericht-1907505/
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